Oldenburg – Auf den Spuren einer eigenartigen Region

Ein Film des Schlossmuseum Jever u.a.

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120 Jahre Freiwillige Sanitätskolonne


Ein kleines Filmchen zur Kinderbetreuung des DRK in den Vorweihnachtstagen 1964 in der DRK-Geschäftsstelle Ritterstraße 7, Oldenburg.

Aus einer im Jahr 1891 gegründeten Samariterabteilung der Turnerfeuerwehr des Oldenburger Turnerbundes (OTB) entstand im Jahr 1901 die „Freiwillige Sanitätskolonne vom Roten Kreuz“ in der Stadt Oldenburg. Zwar gab es bereits seit 1864 eine „Rotkreuz-Organisation“, den Verein zur Pflege verwundeter Krieger, der seine Tätigkeiten jedoch vorwiegend auf den Landesteil des Großherzogtums Oldenburg entfaltete und hauptsächlich für militärische Belange zur Verfügung stand. So ist aus lokalen Zeitungen ersichtlich, dass sich z. B. hier in Oldenburg im Januar 1891 50 Mitglieder der freiwilligen Turnerfeuerwehr in Erster-Hilfe haben ausbilden lassen, um dem Landesverein in Kriegszeiten zur Verfügung zu stehen.

Daneben bestand in der Stadt Oldenburg bereits seit dem 12. August 1870 der Vaterländische Frauenverein. Nimmt man dieses Datum als Gründungsdatum einer lokalen „Rotkreuz-Organisation“ in der Stadt Oldenburg, wie es auch andere DRK-Kreisverbände tun, dürften wir in diesem Jahr bereits ein 151jähriges Jubiläum feiern! Auch zahlenmäßig war der Vaterländische Frauenverein viel größer, z. B. mit 604 Mitgliedern im Jahr 1912.

Zum Leiter der damaligen Sanitätskolonne im Jahr 1901 wurde Gustav Gruben, zum Stellvertreter und zugleich Zugführer wurde Schneidermeister L. Neubert ernannt. Eisenbahnrevisor G. Stemshorn wurde Sektionsführer und Kaufmann W. Timpe Schriftführer.

Im Jahr 1902 erhielten die aktiven Rotkreuz-Männer jeweils eine Kolonnenmütze und ein „Neutralitätsabzeichen“, also ein Rotkreuz-Abzeichen. Erste größere Bewährungsprobe war das erstmals im selben Jahr veranstaltete Rennfest auf dem Rennplatz in Oldenburg-Ohmstede. Hier versahen nun „acht Helfer mit zwei Tragen und einem Verbandkasten“ ihren Dienst. Eine Satzung wurde erstmalig 1904 verabschiedet, nach der der Name nun lautete: Sanitätskolonne vom Roten Kreuz zu Oldenburg im Großherzogtum.

Leider sind Archivunterlagen nur sehr spärlich vorhanden. Gedruckte Schriften gibt es folgende:
• Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Oldenburg (Oldb) 1901-1976, 1976 (Landesbibliothek)
• Das sollten sie wissen : DRK-Kreisverband Oldenburg, 1979

Darüber hinaus wurde anlässlich des 100. Jubiläums ein Film produziert:
Menschlichkeit hautnah : 100 Jahre Deutsches Rotes Kreuz in Oldenburg / Kreisverband Oldenburg (Oldb)-Stadt e.V., 2001, 45 Minuten

Webseite des Kreisverbandes zur Geschichte

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Stalling-Fibel machte weltweit die Genfer Konventionen bekannt

Jahr 1954 trat die Bundesrepublik Deutschland den vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 bei, den sogenannten Genfer Rotkreuz-Konventionen. Damit übernahm sie auch die Verpflichtung, die Inhalte der Konventionen in der Bevölkerung und seinen Streitkräften zu verbreiten. Aber auch das Rote Kreuz nahm sich dieser Aufgabe intensiv an, wie wir anhand einer kleinen Fibel aus dem Oldenburger Stalling-Verlag sehen können.

Der Autor
Der Justiziar des DRK-Landesverbandes Oldenburg, Dr. Julius Stedler (1888-1959), erstellte eine kleine bebilderte Fibel im Postkarten-Querformat. Sie umfasst insgesamt 30 kolorierten Bilder und jeweils eine kurze Erläuterung von Schutzbestimmungen aus den Genfer Konventionen. Die farbigen Illustrationen dazu fertigte Josef Riesmann vom Stalling-Verlag. Die Fibel zeigt jeweils rechts ein Bild und links in einem kurzen Text die wichtigsten Bestimmungen der Genfer Konventionen. Eine nur kurze Einleitung steht der Fibel voran. Die Besonderheit dieser Fibel ist, dass sie in verschiedenen Sprachen gehalten ist. Eine erste Fassung (1956) bietet die Sprachfassungen Französisch, Englisch, Chinesisch, Russisch, Japanisch, Arabisch, Spanisch, Deutsch und Hindi. Weitere Sprachen kamen später hinzu. Die Schlussredaktion der Fibel fand Anfang Dezember 1956 in Oldenburg statt. Dazu kam extra ein Mitarbeiter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) aus Genf nach Oldenburg. Das IKRK ist der Herausgeber dieser Fibel und über das IKRK wurden die meisten Fibeln auch verteilt. In einer Pressenotiz in der „Nordwest-Zeitung“ vom 6. Dezember 1956 wird stolz vermerkt, dass geplant werde, den Teilnehmern der XIX. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes, die vom 28. Oktober bis 7. November 1957 in Neu-Delhi (Indien) stattfand, jeweils eine Fibel
zur Verfügung zu stellen. In der Zeitung wird darauf hingewiesen, dass gerade Jugendliche als Zielgruppe für diese Fibel gelten. Die Verbreitungsarbeit und die Jugend im Roten Kreuz waren insbesondere Beratungsgegenstand der Internationalen Rotkreuz-Konferenz. Auch lesen wir weiter, dass die Idee schon viel früher entstand, der Ungarn-Aufstand und die Suez-Krise zeigten, wie wichtig schnell erfassbare Informationen in Krisen sind. Eine erste Fassung dieser Fibel fand jedoch bereits im Januar 1956 als Pflichtexemplar-Abgabe des Stalling-Verlages Eingang in den Bestand der Landesbibliothek Oldenburg. Diesem Exemplar fehlen noch die Seitennummern, alle weiteren Fassung haben solche Nummerierungen.

Erste Auflage
Eine erste Auflage (ab Dezember 1956) umfasste 25.000 Exemplare und hielt bis 1960 vor. Dr. Stedler war bereits im Zweiten Weltkrieg als Reserve-Hauptmann mit einer kleinen bebilderten Broschüre hervorgetretenden, den „Bildliche[n] Schießregeln“. Ab April 1955 bot Dr. Stedler darüber hinaus in einer fünfteiligen Kurzserie Hintergrundwissen zu den Genfer Konventionen in der „Nordwest-Zeitung“ an. Er wurde im Dezember 1955 als Verbandsjustitiar in den DRK-Landesvorstand gewählt. Zu Beginn des Jahrs 1957 berichtete die „Revue Internationale de la Croix-Rouge“, das Mitteilungsblatt des IKRK, von dieser neuen Publikation. Dort finden sich auch Abbildungen aus der Fibel. Das IKRK rät in diesem Artikel den Einsatz der Fibel für Jugendliche ab 12 Jahren und vermerkt, dass dies zunächst nur eine Startauflage sein soll. Sofern Nationale Rotkreuz-Gesellschaften Interesse an weiteren (Sprach-)Ausgaben hätten, würde das IKRK entsprechend tätig werden.

Zur Weltausstellung
Im Jahr 1958 wurden von der Stadt Oldenburg insgesamt 1.000 Exemplare der Fibel dem Deutschen Pavillon auf der Weltausstellung in Brüssel zur Verfügung gestellt. Sie wurden dort in Vitrinen im Pavillon 8 des Deutschen Pavillon an prominenter Stelle ausgestellt und verteilt. Diese Exemplare waren innerhalb von drei Tagen vergriffen, so dass aus Genf kurzfristig erneut 1.000 Exemplare nachgefordert wurden. Für die Bereitstellung der Fibeln erhielt der Oldenburger Oberstadtdirektor Jan Eilers ein Anerkennungsschreiben des Generalkommissars der Bundesrepublik Deutschland bei der
Weltausstellung. Die Internationale Rotkreuz-und Rothalbmond-Bewegung war mit einem eigenen Pavillon auf der Brüsseler Weltausstellung vertreten, der ebenfalls die Themen aus der Fibel aufnahmen: Hilfe für Gefangene, Unterstützung für Zivilpersonen und politische Häftlinge, Verbreitung des Humanitären Völkerrechts und Zentraler Suchdienst.

Die verschiedenen Fassungen
Dr. Stedler erlebte leider nicht mehr, wie seine Fibel einen weiteren Weg in die Welt antrat, er starb im Dezember 1958, denn in den Folgejahren erfuhr die Fibel weite Verbreitung in immer weiteren Sprachen. Folgende Sprachvarianten sind bisher bekannt:
Erstausgabe: Französisch, Englisch, Chinesisch, Russisch, Japanisch, Arabisch, Spanisch, Deutsch, Hindi
Ausgabe A: Französisch, Englisch, Chinesisch, Russisch, Japanisch, Arabisch, Spanisch, Deutsch, Lingala
Ausgabe B: Französisch, Englisch, Chinesisch, Indonesisch, Japanisch, Arabisch, Persisch, Urdu, Hindi
Ausgabe C: Französisch, Englisch, Chinesisch, Indonesisch, Japanisch, Arabisch, Persisch, Kambodschanisch, Hindi
Ausgabe D: Französisch, Englisch, Kikongo, Luba, Suaheli, Lingala, Spanisch, Deutsch, Arabisch
Ausgabe E: Französisch, Englisch, Dänisch, Russisch, Deutsch, Arabisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch
Ausgabe F: Französisch, Englisch, Kikongo, Luba, Suaheli, Lingala, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch.

Während man gerade noch wissen könnte, dass Hindi in Indien gesprochen wird, ist die Frage nach der Verbreitung der Sprachen wie Kikongo, Luba, Lingala, Suaheli und Urdu etwas schwieriger. Die
ersten drei Sprachen werden in der heutigen Demokratischen Republik Kongo und der Republik Kongo gesprochen, Lingala darüber hinaus auch in Angola, einem Nachbarstaat. Das IKRK reagierte im November 1961 u.a. mit einem Appell an den Präsidenten des Kongo und der Verteilung von 6.500 Fibeln (Ausgabe A) an Mitglieder der kongolesischen Streitkräfte auf die mangelnde Einhaltung der Genfer Konventionen im Rahmen der Kongo-Krise, die von 1960 bis 1965 dauerte. Die Hilfs- und Unterstützungsaktionen des IKRK für die Zivilbevölkerung im Kongo beliefen sich auf rund ein Fünftel seiner Jahresausgaben für Hilfsprojekte für das Jahr 1960. Suaheli ist Amtssprache in folgenden afrikanischen Ländern: Tansania, Kenia, Uganda und Ruanda. Urdu wird in Pakistan, Indien, Afghanistan, Bangladesch, Nepal, den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Iran gesprochen.

Alle Fibeln unterscheiden sich im Aussehen nur sehr geringfügig. So gibt es von der ersten Sprachfassung Exemplare mit Seitennummerierung und solche ohne (Landesbibliothek Oldenburg, N: 56-
0690,6). In diesen beiden Fassungen sind die Bilder auf den Seiten 14 und 21 nur mit Roten Kreuzen versehen; alle nachfolgenden Fassungen verwenden zusätzlich zum Rotkreuzzeichen auch den Roten Halbmond und den Roten Löwen, das Schutzzeichen, das bis 1980 nur in Persien genutzt wurde. Eine ähnliche Fibel gelangte im Jahr 1962 in das Archiv des IKRK. Die darin abgebildeten Zeichnungen sind denen der Erstfassung vergleichbar, hier jetzt jedoch nur schwarzweiß/rot-farbig wiedergegeben und diesmal die Texte nur zweisprachig gestaltet: koreanisch und chinesisch.

Weitere Materialien
Nach der Gründung der Bundeswehr wurde Unterricht für Soldaten nun auch zu den Themen des Humanitären Völkerrechts notwendig. Die Bundeswehr nutze dazu die Bilder in abgewandelter Form und
von einem anderen Illustrator erstellt (Willi Engelhardt, München) für weitere Hefte zur Verbreitung der Inhalte der Genfer Konventionen. So wurde ab 1958 das Heft „Genfer Abkommen in Bild und Wort“ ebenfalls im Stalling-Verlag herausgegeben, das in verschiedenen Auflagen bis Dezember 1983 nachgedruckt wurde. Da für diese Hefte (63 Seiten) die Zielgruppe eine andere war (Bundeswehrangehörige), weichen die Bilder von denen in der Fibel ab. Diese neuen Bilder finden sich aber auch in einem weiteren Heft der Bundeswehr: „Land-Luft- und See-Kriegsrecht in Bild
und Wort“, das 1960 und 1962 wiederum im Stalling-Verlag erschien und vom Bundesministerium der Verteidigung, unter dem damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß, herausgegeben wurde.
Weiter gab es eine Dia-Bild-Serie, denen das Heft „Genfer Abkommen in Bild und Wort“ als „Erläuterungsbuch dienen“ sollte.

Die Fibeln sind zur Ansicht online über https://library.icrc.org/library/ verfügbar.

Herzlichen Dank für die Unterstützung der IKRK-Bibliothek für die Zurverfügungstellung von Scans aller dort vorhandenen Fassungen.

Erschienen in der „Nordwest-Heimat“, einer Beilage der „Nordwest-Zeitung“ Oldenburg, 18. September 2021.

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IKRK und nichtstaatliche Akteure

Im vergangenen Jahr zählte das IKRK 614 bewaffnete Gruppen, die für ihre Einsätze auf der gesamten Welt von Bedeutung waren. Mit etwa drei Viertel dieser Gruppen steht das IKRK in Kontakt um sein humanitäres Mandat umsetzen zu können.

Die Zusammenarbeit auch mit nichtstaatlichen Akteuren in bewaffneten Konflikten ist eine wichtige Voraussetzung für das IKRK, da es ansonsten keinen Zugang mehr zu den geschützten Personengruppen erhält, die unter seinen Schutzauftrag fallen. Man schätzt, dass 60 bis 80 Millionen Menschen unter ausschließlicher Kontrolle nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen leben.

Dem IKRK bietet die Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren den Weg, seine Arbeit als neutrale, unabhängige und unparteiische Organisation darzustellen und notwendige Hilfen anbieten zu können. Dazu gehört selbstverständlich auch die Vermittlung von Inhalten des Humanitären Völkerrechts an die nichtstaatlichen Akteure, da so diese Regeln bekannt gemacht werden können und deren Einhaltung verbessert werden kann. Nur durch die Akzeptanz aller Konfliktbeteiligten ist es möglich, Zugang zur Bevölkerung und damit zu Personen zu erhalten, die in den nichtstaatlich kontrollierten Gebieten leben oder in denen diese Gruppen operieren. Dem IKRK kommt dabei eine besondere Rolle zugute, die in den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Abkommen von 1949 festgelegt sind. Demnach kann das IKRK allen am Konflikt beteiligten Parteien seine Dienste anbieten; staatlichen, wie nichtstaatlichen Akteuren.

Als praktische Beispiele seiner Arbeit in diesem Bereich seien hier die Arbeit des IKRK in Jemen, Kolumbien und Afghanistan genannt:
• Im vergangenen Jahr hat das IKRK zwischen den jemenitischen Behörden und der Ansarullah-Bewegung 1.056 Gefangenen austauschen können. Dieser Austausch konnte nur dank der Vertrauensstellung des IKRK in seiner Eigenschaft als neutraler Vermittler durchgeführt werden.
• In Kolumbien hat das IKRK in den letzten Jahrzehnten ca. 1.800 Personen die Freilassung ermöglichen können, die von nichtstaatlichen Akteuren festgehalten wurden, allein im letzten Jahr waren es 22 Personen.
• Seit über einem Jahrzehnt führt das IKRK Gefangenenbesuche in Afghanistan bei Gefangenen durch, die von den Taliban im Westen Afghanistans gefangen gehalten werden. Gleichzeit betreut das IKRK Gefangene in afghanischen oder internationalen Gefängnissen oder unter amerikanischer Hoheit festgehaltene Personen (z. B. in Guantanamo).

Anlässlich seiner Gefangenenbesuche bietet sich dem IKRK die Möglichkeit, sein humanitäres Anliegen zu erläutern und für ein besseres Verständnis des Humanitären Völkerrechts bei den nichtstaatlichen Akteuren zu werben. Das IKRK bietet darüber hinaus regelmäßig Unterstützung bei der Bereitstellung von Hilfen für Personen an, die unter Kontrolle nichtstaatlicher Akteure leben. Dazu kann auch die Beseitigung von nichtex-plodierten Waffenresten gehören, um zum Beispiel der allgemeinen Bevölkerung wieder die Benutzung von landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen. Die Rehabilitation, Wiedereingliederung oder der Wiederaufbau von funktionierenden medizinischen Struk-turen im Konfliktgebiet sind weitere Aufgaben, die das IKRK in diesem Zusammenhang leistet.

In den letzten Jahren bemerkt das IKRK aber zunehmend Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren. So schritt die Ausbreitung nichtstaatlicher Akteure im letzten Jahrzehnt immer weiter voran. Immer mehr Gruppen bilden sich und es wird immer schwieriger lokalisieren zu können, welche Anliegen diese neuen Gruppen in einem bewaffneten Konflikt verfolgen.

Verhandlungen mit staatlichen Akteuren sind viel einfacher durchzuführen, da hier in den meisten Fällen die Führungsstrukturen geregelt und bekannt sind. Bei nichtstaatlichen Akteuren müssen immer wieder die sich ständig verändernden Strukturen hinterfragt werden; allein die Frage, wer eine dieser nichtstaatlichen Gruppen, Gruppenallianzen oder Splittergruppen führt, kann schon eine Herausforderung darstellen.

Auf der anderen Seite bilden immer neue gesetzliche Maßnahmen von Staaten eine Hürde für die Verhandlungen mit nichtstaatlichen Akteuren in bewaffneten Konflikten. Die Einstufung eines nichtstaatlichen Akteurs als „Terroristische Organisation“ kann zum Beispiel die Arbeit des IKRK erschweren und möglicherweise den Zugang zu solchen Gruppen unmöglich machen. Sofern humanitäres Handeln nicht aus dem Anwendungs-bereich von staatlichen Anti-Terror-Maßnahmen und Sanktionsregimen ausgeschlossen wird, drohen der IKRK-Tätigkeit, und die anderer humanitärer Organisationen, ernsthafte rechtliche und operative Hindernisse.

Das humanitäre Engagement mit nichtstaatlichen Akteuren in bewaffneten Konflikten ist keine Neuigkeit; wie bereits erwähnt, gibt es bereits seit 1949 hier grundlegende Regelungen in den Genfer Abkommen. Es ist eine humanitäre Notwendigkeit und ein unverzichtbarer Weg, den alle unparteiischen humanitäre Organisationen beschreiten müssen, um allen von bewaffneten Konflikten betroffenen Personen helfen zu können und sie zu schützen.

Ob es darum geht, inhaftierten Regierungssoldaten die Kommunikation mit ihren Angehörigen zu ermöglichen, bedürftige Bevölkerungsgruppen mit Nahrungsmitteln zu versorgen oder Impfstoffe an Personen außerhalb der Reichweite staatlicher Behörden zu verteilen – die humanitären Anliegen dieser Tätigkeiten sind von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in bewaffneten Konflikten zu unterstützen.

Weitere Infos:
ICRC Engagement with Non-State Armed Groups; Why, how, for what purpose, and other salient issues. IKRK Positionspapier, März 2021
ICRC engagement with non-State armed groups: why and how

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Geschichte der Grundsätze

Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Grundsätze fielen nicht vom Himmel, es bedurte schon einiger Vorarbeiten um zum heutigen verbindlichen Text zu komnmen.
In einem IKRK-Blogbeitrag wird über die Entstehungsgeschichte geschrieben. Auch ich habe Neues erfahren, wie zum Beispiel den Textvorschlag aus der damaligen Sowjetunion aus dem Jahr 1961.
Im Beitrag sind auch die relevanten Quellen aus dem IKRK-Archiv verlinkt, so dass man auch dort nochmal nachlesen kann.

icrc.org: The Fundamental Principles of the International Red Cross and Red Crescent Movement

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