Oldenburgische Flagge

So Landesflagge oder so Liekseite ?

Auch die Oldenburger Flaggen unterlagen in der Vergangenheit einem gewissen Zeitgeist.
Historisch ist nach meinen Erkenntnissen die offizielle Landesflagge (oben links)
die korrekte Flagge.
In offiziellen Texten (z. B. Gesetzen) wird immer diese Fassung verwandt.
Der „verschobene“ Vertikalbalken (oben rechts) ist nach meinen Erkenntnissen als
„Errungenschaft“ des jeweiligen Zeitgeistes zu werten.


Zur Geschichte der Landesflagge:

Erste Darstellung im sog. Deichatlas von Musculus (1625):

1625

Archivrat Georg Sello bezeichnet diese Flagge als „Kriegsflagge“ und weiter als „eine heraldisch unleidliche Zusammenstellung“. Bis dorthin galten die Farben Gold und Rot als die Farben Oldenburgs.


1650

Auf einer Karte von 1650 ist ein Schiff gezeichnet, das eine Flagge trägt die – nach Horstmann – wie folgt ausgesehen hat:

1650

Rauchheld schreibt zu dieser Darstellung: Dass „über die ursprünglichen Farben des Delmenhorster Feldes im Oldenburgischen Wappen Behauptungen aufgestellt worden, die der historischen Grundlage entbehren. […] Die Farbangaben Horstmanns beruhen daher auf einem Irrtum.“ Sello vermutet auf die früher dargestellte, 5-streifige Flagge (siehe oben) und vermutet, daß die einfache Darstellung von Blau-Rot in der Flagge von 1650 „gewiss nur [der] Flüchtigkeit des Zeichners“ zuzurechnen ist.“
Erwähnt wird hierbei auch eine neunstreifige Flagge mit den Farben Rot-Blau-Gold.

1625 9-streifig

Dieses bunte Farbenspiel ging bis zu einer 12-streifigen Flagge mit den Farben Rot, Gelb und Blau wie Horstmann 1931 beschreibt.


Als Oldenburg unter dänische Obhut (Friedrich der V.) fällt (1757) wird die dänisch Flagge als Schiffsflagge eingeführt.

1757

Hermann Lübbing (Archivdirektor des Staatsarchivs Oldenburg) beschreibt im Jahre 1953 eine Flagge, die während der dänischen Zeit in Oldenburg verwendet sein soll: „Aber die Dänen gestatteten der Grafschaft Oldenburg ein Sonderflagge. Diese war eine „heraldische Umkehrung“ des Danebrogs, also auf weißem Grunde ein rotes Balkenkreuz, das vordere Obereck war blau mit rotem Kreuz; es gab als in dieser Flagge ein großes und ein kleines rotes Kreuz, die einander berührten.“

Sello berichtet von dieser „Sonderflagge“ nicht in seiner Schrift. Er erwähnt lediglich die dänische Flagge, die als „oldenburgische Handelsflagge“ diente . Sie wird aber später auf der Flaggenkarte von 1834 dargestellt.

Lübbing I (1953)


Nach seinem Regierungsantritt im Jahre 1774 befahl Herzog Friedrich August die Einführung zweier neuer Flaggen; eine für „herrschaftliche Fahrzeuge“ und eine Flagge „für die Schiffe der Untertanen“. Und weiter ist bei Sello zu lesen: „Die Zeichnungen, welche der Verordnung beilagen, sind nicht mehr vorhanden und Nachforschungen bei den in Frage kommenden Behörden über das Aussehen dieser Flaggen sind ergebnislos geblieben; die herzogliche Flagge wenigstens liegt indessen zweifellos auf einer, aus des Herzogs Nachlass stammenden, im Haus- und Central-Archiv befindlichen englischen gedruckten Flaggenkarte vor, wo sie an letzter Stelle von Hand eingezeichnet und koloriert ist“.

1775


In einer Lotsenordnung vom 30. März 1776 wird von einer „gewöhnlichen oldenburgischen Flagge“;
rot und blau gestreift mit weißer Einfassung gesprochen.

1776 Lotsenordnung

Der Entwurf dazu sah wie folgt aus: Entwurf nach Sello

1776 Sello


Eine erste farbige Abbildung einer oldenburgischen Flagge beschreiben Mattern und Neubecker
für das Jahr 1804 als „authentisches Zeugnis“.

„Hier wird der übliche Unterschied zwischen Kauffahrtei- und Kriegsflagge nicht durch Beigabe des Staatswappens hervorgehoben; denn beide Flaggen zeigen auf dem Kreuzungspunkt das kleine Staatswappen.“

1804

„Die Kriegsflagge unterscheidet sich von der Handelsflagge durch den Einschnitt am fliegenden Ende, wie es in Nordeuropa üblich war und ist.“

1804 Kriegsflagge


Durch Annahme des großherzoglichen Titels wurde in Bezug auf das Wappen eine weitere Änderung notwendig.
In der Regierungsbekanntmachung vom 28. November 1829 wird genau beschrieben, wie das zukünftig großherzogliche Wappen aussieht.
Beschreibungen zur Flagge des Landes werden nicht gegeben. Sie sehen wir erst auf einem Bild auf der 1834 veröffentlichten Flaggenkarte.

1829


Eine Karte mit Flaggenabbildungen aus dem Jahr 1834 zeigt – in den Abbildungen 1 bis 3 – erstmalig eine „Verschiebung“
des roten Kreuzes zur Seite. Alle anderen Darstellungen (Abbildungen 4 bis 9) sind mit gleichgroßen blauen Feldern dargestellt.

Oldenburger Flaggenkarte

Die auf der Karte abgebildeten Flaggen sind:
1. Staatsflagge mit neuem Wappen (Grossherzog Paul Friedrich August, seit 1928)
2. Staatsflagge mit dem alten Wappen (Herzog Peter Friedrich Ludwig, bis 1929)
3. Staatsflagge ohne Wappen (bis 1867)
4. alte Staatsflagge (Oldenburg in der Dänenzeit, vor 1773)
5. Nummernflaggen (oldenburgische Handesschifffahrt ab 1825/40)
6. Lotsenflagge (Signalflagge, seit 1824)
7 die beiden Wimpel
8 & 9. die beiden Standarten.

Warum es zu dieser „Verschiebung“ kam ist unklar.


Mit Regierungsbekanntmachung vom 2. Juni 1840 werden für die oldenburgischen Schiffe Nummerflaggen angeordnet.

Nummernflagge 1840

Darstellungen dieser Schiffs-Nummernflaggen zeigt das Schifffahrtsmuseum der oldenburgischen Weserhäfen in Brake.
Diese zeigen in der Mehrheit ein mittig angebrachtes rotes Kreuz auf blauem Grund.


Die zweite bekannt gewordene Verschiebung des roten Kreuzes der Flagge zur Mastseite (statt vier gleichgroßer Rechtecke)
findet sich in Siebmachers Wappenbuch aus dem Jahre 1878.

1878


Nachdem nach 1870 Flaggenschmuck allgemein Mode wurde (Sello) entstand aus dem Wunsch der Unterscheidung mit diesen eine neue Verordnung des Herzoglichen Hauses im Jahr 1882.

1882 Grossh. Flaggen

Eine Fotografie vom Ende des 18. Jahrhunderts zeigt die Großherzogliche Standarte auf dem Schloss zu Rastede (Wietek, 1956).

Eine Grossherzogliche (!) Flagge schmückte den Sarg von Anton Günther Herzog von Oldenburg (1923-2014) bei einer feierlichen Prozession von der Lambertikirche zum familieneigenen Mausoselum in Oldenburg im Oktober 2014 (NWZ Foto).


Eine neuerliche Bestimmung aus dem Jahre 1902 bezieht die obigen großherzoglichen Standarten aus dem Jahr
1882 wieder ein und bestimmt nunmehr auch erstmalig eine „Landesflagge“:

1902 Staatsflagge

Staatsflagge 1902

1902 Landesflagge

Landesflagge 1902

Die Flagge der Großherzoglichen Staatsfahrzeuge im Gebiet der Seeschifffahrt „sowie die staatlichen Hafenanstalten führen als Dienstflagge die Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine (schwarz-weiß-roth quergestreift mit einem gelben unklaren Anker unter der Kaiserlichen Krone in der zum Kreise erweiterten Mitte)“ mit dem herzoglichen Wappen „in der dem Flaggenstock zugekehrten Ecke des schwarzen Streifens.“

1902 Schiffe


Nachdem Oldenburg durch den Thronverzicht des Großherzogs Friedrich August im Jahre 1919 zum Freistaat wurde bedurfte es einer weiteren Abänderung der Flagge. Sello schläge dafür die Rückkehr zu rot/geld vor. Seine Entwürfe sehen wie folgt aus:

1919 Entwurf Sello
Seinem Entwurf wird gefolgt und so wird im Gesetzblatt für den Freistaat Oldenburg am 15. Oktober 1919 folgende Staatsflagge veröffentlicht:

1919


Die bisherige Farbgestaltung, insbesondere des zweiten und dritten Feldes des Wappens, fand in der Bevölkerung wenig Gegenliebe, so zeigen mehrere Zeitungsmeldungen aus dem Jahre 1926 den Unmut über die Farbgebung des bisherigen Wappens auf der Flagge (Nachrichten aus Stadt und Land, Ausgaben vom 10.03.1926 und 31.05.1926). Das Staatsministerium unternahm umfangreiche Untersuchungen um klären zu lassen, welche Farbgebung in Bezug auf das Delmenhorster Kreuz (und deren Farbe des Hintergrundes) eine historisch belegte Richtigkeit hat.
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 3. Oktober 1919 wird mit neuerlicher Bekanntmachung vom 29. Dezember 1926 abgeändert.

1926


Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für den Freistaat Oldenburg aus dem Jahre 1919 (vergessen wurde wohl offensichtlich die Änderung von 1926) über das Führen von Flaggen wurde wiederum am 27. Oktober 1933 geändert und die Hakenkreuz-Flagge (in Ergänzung der Dienstflagge) für die Schifffahrt wurde eingeführt.

1933 Schiffsflagge

„Die Dienstflagge zur See besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte weiß, unten rot; im weißen Streifen, etwas nach der Stange hin verschoben der Reichsadler. […] Im schwarzen Streifen als Obereck an der Stange das Landeswappen (§ 1 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1926) in einem einfachen breiten halbrunden Schilde, der um ein Zwölftel der Streifenbreite vom oberen, unteren und dem der Stange zugewandten Streifenrand entfernt ist.“


Mit dem Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 hört die Oldenburgische Flagge auf zu wehen.
Von nun an gilt die Hakenkreuzflagge als alleinige Flagge auch im Oldenburger Land. Dies wurde auch umgesetzt wie ein Bericht der Gestapo vom 9. November 1935 berichtet: „Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 hat sich auch in der Bevölkerung durchgesetzt. Die schwarzweißrote Fahne wird nicht mehr gezeigt.“

Die Bestimmungen des Reichsflaggengesetzes wurden am 29. September 1945 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Artikel 1, Nr. 1, Buchstabe j) aufgehoben.


Die Militärregierung genehmigte am 1. Juli 1945 – zunächst ausschließlich dem Ministerpräsidenten –das Hissen der Flagge mit Einschränkungen:
„„1.) Es ist mein Wunsch, dass die frühere Oldenburger Flagge auf dem Staatsministerium gehisst wird.“


Erst ab März 1946 durfte auf Gebäuden die im Eigentum des Landes stehen wieder „oldenburgisch“ geflaggt werden.
So verordnet Ministerpräsident Tantzen an alle Landesbehörden am 21. März 1946 :

„Mit Ermächtigung der Militärregierung ordne ich über die Führung von Flaggen im Bereich des Landes Oldenburg folgendes an:
1. Die Landesdienstflagge ist ein blaues Fahnentuch, das durch ein einfaches rotes Kreuz in vier gleiche Felder geteilt wird. Die Flagge ist recheckig; ihre Länge verhält sich zur Breite 3:2; die Breite der roten Streifen beträgt ein Viertel der Breite der ganzen Flagge. Auf der Kreuzung der roten Streifen ist das Landeswappen angebracht; dieses hat im quadrierten Schild im ersten und vierten goldenen Feld je zwei rote Balken, im zweiten und dritten blauen Feld je ein goldenes, an den Enden verbreitertes und eingekerbtes, am Fuß mit einer Spitze versehenes Kreuz.“

1946


In der 5. Sitzung des Verfassungsauschusses des Niedersächsischen Landtages am 10. Oktober 1950 wurde beschlossenen einen Unterausschuss zur „Flaggen- und Wappenfrage“ einzusetzen. Dieser Unterausschuß sollte bis zur zweiten Lesung der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung dem Verfassungsausschuss Vorschläge zu Wappen und Flagge unterbreiten.
Der Unterausschuß hat am 29.11.1950 nur einmalig getagt. Der Abgeordnete – und spätere Ministerpräsident – Dr. Diederichs schlug eine Flagge vor, die sich an der Bundesflagge orientierte, „weil gerade weiß-gelb als hannoversche Farben eine leidenschaftliche Ablehung der Oldenbuger hervorrufen könnte.“.

1950 Niedersachsen Entwurf

Die Vorläufige Niedersächsische Verfassung wurde am 13. April 1951 verabschiedet und trat am 1. Mai 1951 in Kraft.


Nach ausführlichen Verhandlungen über den Entwurf eines Gesetzes über Wappen, Flaggen und Siegel wurde das Gesetz 1952 beschlossen und verkündet. Die genaue Textstelle bezüglich der Flaggen lautet:
㤠9
(1) Bei der Beflaggung öffentlicher Bauten sind die Bundesflagge und die Landesflagge zu setzen. Daneben zeigen die öffentlichen Bauten des Landes im Gebiet der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe in der Regel deren frühere Flaggen. Dies gilt nicht für Bauten von Dienststellen, die für den gesamten Bereich des Landes Niedersachsen zuständig sind.
(2) Die Gebietskörperschaften dürfen neben der Bundesflagge und der Landesflagge die Flaggen der ehemaligen Länder und, soweit sie zum Führen eigener Flaggen befugt sind, ihre eigenen Flagge zeigen. Für die übrigen unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt entsprechendes.“


Das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 wurde 1985 und 2001 überarbeitet. Die bisherigen Textstellen bezüglich der Flaggen wurden dabei nicht verändert.


Mit Verabschiedung des Niedersächsischen Wappengesetzes (NWappG) vom 8. März 2007 wird die letzte Fassung des Gesetzes über Wappen, Flaggen und Siegel von 2001 aufgehoben. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz werden am 25. Mai 2007 erlassen.
Die „oldenburgischen Dienststellen“ dürfen weiter ihre Flagge zeigen:
„Die Dienststellen des Landes im Gebiet der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe dürfen neben der Bundes- und der Landesflagge ihre frühere Flagge zeigen, soweit sie nicht für den gesamten Bereich des Landes Niedersachsen zuständig sind.“

Rechtlich gesehen war das Flaggen der „alten“ Länderflaggen in der Zeit zwischen Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juni 2007) bis zur Verkündung der Ausführungs-bestimmungen (6. Juni 2007) verboten.
Zu frühzeitig berichtet A. Rabbow in „Der Flaggenkurier“ dass dieses Gesetz „eine kleine Revolution“ darstellt, da eine „de-facto-Abschaffung der historischen Flaggen“ befürchtet wird.
Berichtigt wird diese Aussage im darauf folgenden Heft des Flaggenkuriers. Jedoch schreibt der Autor seine Zweifel an der neuen Regelung nieder:
„Eine solche Beflaggung war nach § 9 des Gesetzes von 1952 „in der Regel“ vorgesehen. Davon ist neuerdings nicht mehr die Rede; vielmehr ist es den betreffenden Dienststellen jetzt anheim gestellt, ob und wann sie von der Erlaubnis Gebrauch machen (und da das Personal im Zweifel sich eher weniger Mühe wird machen wollen, werden die betreffenden Flaggen, […], wohl nur noch selten gehisst werden). Im Endresultat sind die alten Länderflaggen also zwar nicht abgeschafft, sie genießen aber keinen ausdrücklichen gesetzlichen Schutz mehr, sondern müssen sich mit einer geminderten (und leichter zu ändernden) Rechtsgrundlage in Gestalt eines Runderlasses der Staatskanzlei begnügen.“


Die Oldenburgische Landschaft führt heute die Landesflagge mit dem zur Liekseite verschobenen roten Vertikalbalken; begründet wird dies mit der Verwandtschaft der Oldenburgischen mit der Dänischen oder den Skandinawischen Flaggen.


Literatur:
Carstens: Museumsführer : Schiffahrtsmuseum der oldenburgischen Weserhäfen
Eckhardt/Hoffmann, Gestapo Oldenburg meldet, Oldenburg, 2002, S. 257
Furchert; [Wappen und Flaggen des Oldenburger Landes], Band II, wird im Jahr 2013 erwartet
Horstmann: Oldenburger Staats- und Landesflaggen im Wandel der Zeit, 1931
Lübbing: Blau und Rot? Gelb und Rot? – Welches sind die Oldenburger Farben?, 1951
Mattern / Neubecker: Beitrag zur Geschichte der Fahnen und Flaggen deutscher Länder, 1980/1981
Meiners, Uwe u.a.: Alles fließt : zur Kulturgeschichte des Wassers, 2010
Meyer: Oldenburger Schiffahrtschronik, Oldenburg, 1996
Musculus, Johann Conrad: Der Deichatlas des Johann Conrad Musculus von 1625/26, hrsg. und mit einem Nachw. vers. von Albrecht Eckhardt, 1985
Sello: Wappen, Flaggen und Kokarden, 1910
Rauchheld, in: Niedersachsen, 36. Jahrgang, Heft April 1931
Wietek, Oldenburger Land, 1956


Die Oldenburgische Landesflagge in einem Steinrelief

Bleichenstraße 5, 26122 Oldenburg
Bleichenstraße 5, 26122 Oldenburg


Es handelt sich bei den Abbildungen um schematische Abbildungen,
die keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit erheben !