Staatenerklärung zum HVR

Auf Initiative mehrerer Länder ist eine Staatenerklärung ausgearbeitet worden, um den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten besonders in urbanen Gebieten zu verbessern.
Lesen Sie dazu das SWP-aktuell Nr. 42 von Wolfgang Richter und Lena Strauß.

swp.de: Schutz der Zivilbevölkerung vor den Wirkungen von Explosivwaffen (EWIPA)

Veröffentlicht unter Hum. Völkerrecht | Kommentare deaktiviert für Staatenerklärung zum HVR

Strafgerichtshof Jugoslawien

Die ARD hat einen spannenden Film (1:30 Min.) zum Thema Jugoslaiwenkonflikt und den daraufhin gegründeten Strafgerichtshof für Jugoslawien ausgestrahlt, den ich hier gerne empfehle. Zu Wort kommen dabei sowohl Opfer als auch Ankläger, Verteidiger und Angeklagte:

In der ARD-Mediathek ist der Film bis 8. August 2021 verfügbar.

Veröffentlicht unter Hum. Völkerrecht | Kommentare deaktiviert für Strafgerichtshof Jugoslawien

Buchvorstellung

Veröffentlicht unter Schnipsel | Kommentare deaktiviert für Buchvorstellung

Oldenburger Wohlfahrtsblöcke

In einigen Sammleralben der Mitglieder unserer Motivgemeinschaft befinden sich sicherlich auch diese manchmal als „Oldenburger Wohlfahrtsblocks“ bezeichneten Schmuckstücke aus der direkten Nachkriegszeit. In diesem Beitrag wird der Versuch unternommen, die bisherigen Erkenntnisse zu diesen Lokalausgaben zusammenzufassen. Leider liegen weder bei den Briefmarkenfreunden Oldenburg e. V. noch bei der Philatelistischen und postgeschichtlichen Arbeitsgemeinschaft Oldenburg und 01denburger Land ergiebige Erkenntnisse hierzu vor.

Die zwei abgebildeten Blöcke zeigen jeweils vier regionale Bauwerke des Oldenburger Landes. Blatt eins zeigt folgende Motive:
• Einraumhaus, Kreis Vechta,
• Hafenanlagen (Silo), Brake (Wesermarsch),
• Kirche von Altenoythe, Kreis Cloppenburg und
• Kirche von Bad Zwischenahn im Ammerland.
Blatt zwei zeigt folgende Motive:
• Schloss Jever, Friesland,
• Schoss Oldenburg,
• Linoliumwerke Delmenhorst und
• Rathaus in Wilhelmshaven.

Mit diesen acht Bildern sind alle damaligen DRK-Kreisverbände, also Ammerland, Cloppenburg, Delmenhorst, Friesland, Oldenburg, Wesermarsch, Wilhelmshaven und Vechta, durch ein Bauwerk vertreten.

Der Entwurf der Motive wird im Michel Deutschland-Spezial (1992) dem damaligen Direktor des Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte in Oldenburg, Dr. Walter Müller-Wulkow[1] zugeschrieben[2] . Im Nachlass von Müller-Wulkow, der im heutigen Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg verwahrt wird, fand sich bisher kein Hinweis auf seine Befassung mit diesem Thema.[3]

Die zum Start des Verkaufs erschienenen Berichte und Abbildungen in der lokalen Presse weisen dagegen die Oldenburger Künstlerin Eva Simmat[4] als Entwerferin aus. Sie wurde 1953 noch für die Oldenburgische Schwesternschaft durch die Gestaltung der Eingangstüren zum Speisesaal des Schwestern-Altenheims in Oldenburg und 1963 durch Grafiken in einem Buch des Verbands der Schwesternschaften, tätig (Der Ruf der Stunde).

Gedruckt wurden die Blöcke laut Michel Deutschland-Spezial (1992), in der Offsetdruckerei Georg Westermann in Braunschweig. Diese Druckerei hatte 1945 bereits für die Britische Militärregierung (Allied Military Postal Service) die ersten in Nachkriegsdeutschland erschienen Briefmarken gedruckt.[5] Die Größen der beiden Blocks sind jeweils 104 x 123 mm.

Herausgeber der Wohlfahrtsblocks war die DRK-Landeshilfe e.V., die sich am 21. Oktober 1946 mit tatkräftiger Unterstützung durch den oldenburgischen Ministerpräsidenten Theodor Tantzen gründete. Sie war Mitglied im DRK-Landesverband Oldenburg e.V. und den damaligen Kreisverbänden und der Oldenburgischen Schwesternschaft als Mitgliedsverband gleichgestellt. Präsident des Landesverbandes und der Landeshilfe war Staatsrat a. D. Wilhelm Ahlhorn[6]. Die DRK-Landeshilfe war ausschließlich zuständig für die Betreuung Kriegsbeschädigter, Kriegswitwen und -Waisen und grenzte sich dadurch zu den vielfältigen Aufgaben des DRK-Landesverbandes ab. Nachdem die Aufbauorganisation der Landeshilfe im Sommer 1947 abgeschlossen war, wurde die Mitgliederzahl auf über 11.000 Mitglieder beziffert![7] Sie gliederte sich, wie der Landesverband auch, in Kreis- und Ortsvereine und gab später ein eigenes Mitteilungsheft heraus. Im März 1949 löste sie sich vom DRK-Landesverband und ging im September 1949 im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VdK) auf.

Die Vorarbeiten zur Herausgabe von Wohlfahrtsblöcken liefen über mehrere Jahre, wie aus Unterlagen im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Oldenburg, ersichtlich wird. Bereits kurz nach der Gründung der Landeshilfe, mit Schreiben vom 9. Dezember 1946, bescheinigt der Präsident der Reichspostdirektion Bremen dem Oldenburger Innenministerium, der „Herausgabe von Sonderpostwertzeichen für Wohlfahrtszwecke kann auf Antrag näher getreten werden. Die endgültige Genehmigung der Entwürfe, Auflagenhöhe usw. hat sich die Militärregierung vorbehalten.[8[

Da die Versorgung mit Holz in dieser Zeit schwierig war, bemühte sich auch die nun zuständige Regionalverwaltung (Niedersächsischer Verwaltungsbezirk Oldenburg) im Februar 1947 um eine Sonderzuteilung von einer dreiviertel Tonne gummiertem Papier. In einem Schreiben werden der Zweck und die Zielgruppe dieser Wohlfahrtsblöcke dazu genau dargelegt: „Bei der Herausgabe von Sondermarken ist aber zu berücksichtigen, dass mit Sicherheit der grösste Teil der ausgegebenen Marken nicht für die Frankierung von Briefen verwandt wird, sondern in die Alben der Briefmarkensammler wandern wird. Dieses ist gerade der Grund, warum das Deutsche Rote Kreuz den Gedanken der Herausgabe von Sondermarken aufgegriffen hat. Das Briefmarkensammeln hat z. Zt.
einen derartigen grossen Umfang angenommen, dass jede Sondermarke begierig vom Briefmarkenmarkt aufgenommen wird. Eine Sondermarkew ird daher eine absolut sichere Einnahmequelle für das bedeutsame
Wohlfahrtswerk des Deutschen Roten Kreuzes bilden.“[9]

Man hatte also damals hauptsächlich die Briefmarkensammler im Sinn, für die diese Blöcke angeboten wurden! Zur sei ben Zeit berichtet die lokale Presse, dass der Landesverband (!) des DRK in Kürze als erste Organisation in der britischen Besatzungszone Wohlfahrtsmarken herausgeben werde. Weiter: „Die Genehmigung und die Entwürfe liegen bereits vor.“ Der Verkaufsstart der Wohlfahrtsblöcke war ein Jahr später, im März 1948, kurz vor der Währungsreform. In den Ausgaben der Nordwest-Zeitung Oldenburg vom 11., 13. und 16. März 1948 werden insgesamt fünf der einzelnen Marken vorgestellt (01denburg, Friesland, Wilhelmshaven, Wesermarsch und Ammerland), dabei immer mit dem Hinweis, dass die Blocks eine nur begrenzte Auflagenhöhe haben.

Diese Auflagenhöhe wird im Michel-Katalog für die Blöcke A (gezähnt) mit 54.231 und die Blöcke B (ungezähnt) mit 21.725 Blockpaaren angegeben. Der aufgedruckte Verkaufspreis lag bei 2,50 Reichsmark. Der tatsächlich erzielte Gesamterlös des Verkaufs ließ sich bisher leider nicht ermitteln.

Der Michel Deutschland-Spezial (1992) weist für die Blöcke eine Besonderheit aus, warum diese Blöcke heute ein begehrtes Sammlerobjekt sind. Denn durch Einspruch des Alliierten Kontrollrats kamen die Blöcke nur außerhalb des Postbereichs zum Verkauf. Warum der Kontrollrat Einspruch einlegte, ist nicht bekannt. Die Reichspostdirektion Bremen hatte bereits am 29. November 1946 ihre Zustimmung unter dem Aktenzeichen I Ap 2040 erteilt (Michel Deutschland-Spezial 1992, Seite 645).

Die Blöcke sind heute noch bei Auktionen erhältlich, es gibt sowohl Blöcke gezähnt als auch ungezähnt, rückseitig gummiert oder nicht gummiert. Auch sind einzelne Blöcke bekannt, auf denen ein oder mehrere Motive fehlen. Auch einzelne Marken sind erhältlich.

Haben Sie weitere Informationen zu diesen Wohlfahrtsblöcken? Für Hinweise bin ich dankbar.

[1] Zur Person siehe: Biografisches Handbuch zur Geschichte des Oldenburger Landes. Isensee: Verlag Oldenburg, 1992, S. 493 ff.
[2] Dort erfolgte fälschlicherweise auch die Namensangabe mit dem Zusatz „Prof.“; diesen Titel führte Müller-Wulkow jedoch nicht.
[3] Telefonische Auskunft des Kurators Kultur- und Landesgeschichte am Landesmuseum Oldenburg, Dr. M. Reinbold, vom 11 . Juni 2020 an den Autor.
[4] Zur Person siehe Jürgen Derschewsky, Biografien Oldenburger Künstler: 20 ausführliche Lebensläufe von Malerinnen und Malern aus Oldenburg und dem Oldenburger Land. Isensee: Verlag Oldenburg,
2011, Band 2.
[5] philatelie 514, April 2020, S. 23.
[6] Zur Person siehe: Biografisches Handbuch zur Geschichte des Oldenburger Landes. Isensee: Verlag Oldenburg, 1992, S. 20.
[7] Nordwest-Zeitung, Nr. 88, 8. November 1948.
[8] NLA-OL, Best. 136 Nr. 6935 (Band 2).
[9] Ebd.

Dieser Artikel erschien zuerst im Mitteilungsheft Nr. 3/2020 der Motivgemeinschaft Rotes Kreuz.

Veröffentlicht unter Rotes Kreuz | Kommentare deaktiviert für Oldenburger Wohlfahrtsblöcke

Inkrafttreten Atomwaffenverbotsvertrag

Am 22. Januar 2021 tritt der „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ in Kraft. Inzwischen wurde dieser bereits von 51 Staaten ratifiziert und entfaltet bislang auch nur unter diesen Staaten seine Wirkung.

Der völkerrechtliche Vertrag enthält ein umfassendes Verbot von Atomwaffen. In ihm werden sämtliche staatliche Handlungen in Bezug auf Atomwaffen verboten, wie das Entwickeln, Testen, Produzieren, Herstellen, Aneignen, Besitzen, Lagern, Transfer, Instandhaltung, Androhung eines Einsatzes mit Atomwaffen, die Stationierung, Aufstellung, Unterstützung zum, sowie der Einsatz von Atomwaffen. Die Staaten verpflichten sich, alle Opfer eines Einsatzes von Atomwaffen sowie von Atomwaffentests zu unterstützen. Zusätzlich wird die Umweltsanierung kontaminierter Gebiete verpflichtend.

Der Vertrag fordert Staaten im Besitz von Atomwaffen auf, diese aus der Einsatzbereitschaft zu nehmen und zu zerstören und sieht eine überprüfbare, zeitlich gebundene, transparente und unumkehrbare Vernichtung von Atomwaffenprogrammen und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen vor. Jegliche Unterstützung verbotener Handlungen, die Beteiligung an jeglicher militärischen Vorbereitung zum Einsatz von Atomwaffen, der Finanzierung der Entwicklung oder Herstellung von Atomwaffen und der Erlaubnis des Transfers durch eigene Hoheitsgewässer oder Luftraum werden weiterhin verboten. Der Vertragstext fordert alle Staaten dazu auf, dem Vertrag beizutreten und andere zum Beitritt zu ermutigen sowie regelmäßig zusammenzukommen, um den Fortschritt zu bewerten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht an der Aushandlung des Vertrages teilgenommen. Sie stimmte sogar gegen eine Resolution der UN-Generalversammlung im Jahr 2016, die das Mandat für die Ausarbeitung dieses Vertrags beschloss. Hauptgrund für diese Negativhaltung ist die Tatsache, dass auf deutschem Gebiet weiterhin USamerikanische Kernwaffen lagern. Auch nicht teilgenommen an den Verhandlungen haben die Atommächte und weitere Mitglieder der NATO mit Ausnahme der Niederlande.

In einer Pressemitteilung hatte die NATO im September 2017 das Prinzip der nuklearen Teilhabe im NATO-Rahmen bekräftigt und befürchtet, dass der neue Verbotsvertrag im Widerspruch zur bestehenden Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregeln im Rahmen des „Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen“ von 1968 steht.
Solange solche Vorbehalte weiter bestehen, wird der neue Atomwaffenverbotsvertrag wohl kaum eine universelle Geltung erreichen können.

Vertragstext: http://www.un.org/depts/german/conf/a-conf-229-17-8.pdf (Deutsch)
Infos: FAQ des IKRK, mit Beiträgen des IKRK-Präsidenten Maurer und dem japanischenRotkreuz-Präsidenten Otsuka (englischsprachig)
Literatur: Kernwaffenverbotsvertrag: Das Inkrafttreten ist kein Durchbruch. In: SWPAktuell, Nr. 3, Januar 2021, von Jonas Schneider
bundestag.de: Zum rechtlichen Verhältnis zwischen Atomwaffenverbotsvertrag und Nichtverbreitungsvertrag

Veröffentlicht unter Hum. Völkerrecht | Kommentare deaktiviert für Inkrafttreten Atomwaffenverbotsvertrag

DRK-Geschichte 1914–1945

Am 16. Januar 2021 veranstaltet IPPNW eine online-Konferenz mit dem Titel:
Das Deutsche Rote Kreuz im Spannungsfeld zwischen humanitärem Anspruch und Realität 1914–1945
Anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Deutschen Roten Kreuzes (offiziell gegründet am 25. Januar 1921 in Bamberg) wird dazu am Samstag, den 16. Januar 2021, in Nürnberg zu einer medizinhistorisch-wissenschaftlichen Thementagung in Kooperation mit dem Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen zu einer Zoom-Konferenz eingeladen.
Die Teilnahme ist kostenlos, um Spenden an IPPNW wird gebeten.

medizinundgewissen: Veranstaltungshinweis

Veröffentlicht unter Rotes Kreuz | Kommentare deaktiviert für DRK-Geschichte 1914–1945