Der neue Kernwaffenverbotsvertrag

Am 7. Juli 2017 wurde der „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ mit einer Zustimmung von 122 Staaten verabschiedet. Er wurde am 20. September 2017 im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung ausgelegt; noch am selben Tag haben 53 Staaten ihn unterzeichnet. Er tritt jedoch erst in Kraft wenn mindestens 50 Staaten ihn ratifiziert haben.

Vertragsinhalte
Der neue Vertrag enthält ein umfassendes Verbot von Atomwaffen. In ihm werden sämtliche staatliche Handlungen in Bezug auf Atomwaffen verboten, wie das Entwickeln, Testen, Produzieren, Herstellen, Aneignen, Besitzen, Lagern, Transfer, Instandhaltung, Androhung eines Einsatzes mit Atomwaffen, Stationierung, Aufstellung, die Unterstützung zum, sowie der Einsatz von Atomwaffen. Der Staaten verpflichten sich, alle Opfer eines Einsatzes von Atomwaffen sowie von Atomwaffentests zu unterstützen. Zusätzlich wird die Umweltsanierung kontaminierter Gebiete verpflichtend. Der Vertrag fordert Staaten im Besitz von Atomwaffen auf, diese aus der Einsatzbereitschaft zu nehmen und zu zer-stören und sieht eine überprüfbare, zeitlich gebundene, transparente und unumkehrbare Vernichtung von Atomwaffenprogrammen und die Implementierung von Sicherheits-maßnahmen vor. Jegliche Unterstützung verbotener Handlungen, die Beteiligung an jeglicher militärischer Vorbereitung zum Einsatz von Atomwaffen, der Finanzierung der Entwicklung oder Herstellung von Atomwaffen und der Erlaubnis des Transfers durch eigene Hoheitsgewässer oder Luftraum werden weiterhin verboten. Der Vertragstext fordert alle Staaten dazu auf, dem Vertrag beizutreten und andere zum Beitritt zu ermutigen sowie regelmäßig zusammenzukommen, um den Fortschritt zu bewerten.(#1)

Haltung der Rotkreuz-Bewegung
Peter Maurer, der Präsident des IKRK, sagte anlässlich der Verabschiedung des Vertragstextes und der feierlichen Unterzeichnung der Staaten, dass heute „die Welt einen historischen Schritt zur De-Legitimierung dieser wahllosen und unmenschlichen Waffen gemacht hat, was eine entscheidende Grundlage für ihre künftige Beseitigung ist“ und weiter, dass diese Vereinbarung ein wichtiger Sieg für unsere gemeinsame Menschlichkeit sei. „Zu lange sind Atomwaffen die einzige Massenvernichtungswaffe, die im Völkerrecht nicht ausdrücklich verboten ist. Der heute verabschiedete Vertrag füllt diese Lücke“, sagte er.(#2)

In der Erinnerung an die Erfahrungen des IKRK nach der Unterstützung der Opfer der Atombombenabwürfe von 1945 auf Hiroshima und Nagasaki, unterstrich Präsident Maurer die erhöhten Risiken der heutigen Atomarsenale. „Der Einsatz von leistungs-stärkeren Atomwaffen, die heute existieren, hätte noch verheerende Auswirkungen“, sagte Präsident Maurer. „Es ist eine alarmierende, aber wahre Realität: Wenn heute ein nuklearer Konflikt stattfindet, gibt es keine humanitäre Hilfe, die auf eine solche Katastrophe hinreichend reagieren könnte.“(#3)

Die Haltung der Rotkreuz-Bewegung zu Kernwaffen hatte ich bereits in einem früheren Beitrag erläutert; eine aktualisierte Fassung ist hier im Internet abrufbar. Kernelemente der Rotkreuz-Haltung sind, dass in einem möglichen Einsatzfall die notwendige Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen nicht stattfinden kann, die Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes solcher Waffen und die Maßgabe, dass in bewaffneten Konflikten überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leiden vermieden werden muss, wie dies in den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen festgelegt ist.

Haltung Deutschlands und der NATO

Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht an der Aushandlung des Vertrags teilgenommen. Sie stimmte sogar gegen eine Resolution der UN-Generalversammlung im Jahr 2016, die das Mandat für die Ausarbeitung dieses Vertrags beschloss. Hauptgrund für diese Negativhaltung ist die Tatsache, dass auf deutschem Gebiet weiterhin US-amerikanische Kernwaffen lagern.

Auch nicht teilgenommen an den Verhandlungen haben die Atommächte und weitere Mitglieder der NATO mit Ausnahme der Niederlande. In einer Pressemitteilung hat die NATO das Prinzip der nuklearen Teilhabe im NATO-Rahmen bekräftigt und befürchtet dass der neue Verbotsvertrag im Widerspruch zur bestehenden Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregeln im Rahmen des „Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen“ von 1968 steht (#4). Solange solche Vorbehalte weiter bestehen, wird der Vertrag wohl kaum eine universelle Geltung erreichen können.

Nobelpreis 2017
Das Nobelkomitee hat am 6. Oktober 2017 angekündigt, dass die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) den diesjährigen Friedensnobelpreis erhalten wird. Diese Kampagne war eine der treibenden Kräfte die für diesen Verbotsvertrag arbeitete (sogenanntes „Global Zero-Ziel“).

Internet:
# deutschsprachiger Vertragstext
# Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Der neue Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Natinonen

Literatur:
Stefanie Haumer, Katja Schöberl
Der Einsatz von Atomwaffen in bewaffneten Konflikten. In: Internationales und
europäisches Atomrecht. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2013

Fußnoten:
#1 Der Verbotsvertrag im Überblick: https://www.icanw.de/neuigkeiten/faq-zur-verabschiedung-der-vertrages/
#2 https://www.icrc.org/en/document/historic-agreement-banning-nuclear-weapons-victory-our-shared-humanity-icrc-says
#3 https://www.icrc.org/en/document/icrc-president-welcomes-historic-step-prohibit-nuclear-weapons
#4 http://nato.int/cps/en/natohq/news_146954.htm?selectedLocale=en

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