Rotes Kreuz und Atomwaffen

Der Einsatz von Atomwaffen ist seit ihrem ersten Einsatz in Hiroshima und Nagasaki im Jahr 1945 umstritten. Vielfach hat auch das Rote Kreuz sich mit der Frage des Einsatzes von Atomwaffen befasst; so erst kürzlich während der Tagung des Delegiertenrates im November 2011.

Was hat das Rotes Kreuz seit 1945 getan
Als wohl erster Rotkreuz-Mitarbeiter vor Ort berichtete der IKRK-Delegierte Fritz Bilfinger in einem Telegramm vom 30. August 1945 an das IKRK über die „unzumutbaren
Bedingungen“ vor Ort. Im erschreckenden Telegrammstil berichtet er von der Zerstörung der Stadt und der Krankenhäuser und fordert umgehende Hilfe an.
Dr. Marcel Junod, IKRK-Delegationsleiter in Japan, traf am 8. September 1945 in Hiroshima ein und beschrieb erst viele Jahre später, welches Ausmaß die Bombardierung
der zwei japanischen Städte hatte. Erst nach seinem Tod wurde sein Bericht im Jahr 1982 veröffentlicht. Zuvor wurden lediglich Textpassagen und seine selbstgemachten
Schwarz-Weiss-Fotos für sein französischsprachiges Buch „Le troisiėme combattant“ verwandt. Dr. Junod hat insbesondere die schwierigen Probleme der Hilfeleistung aus
Sicht eines Mediziners dargelegt. Aufgrund der eingehenden Berichte aus Japan sah sich das IKRK veranlasst, bereits am 5. September 1945 einen Aufruf an alle NationalenRotkreuz-Gesellschaften zu versenden, mit der Hoffnung, dass diese Waffen beseitigt werden.

Die Rotkreuz-Konferenz von 1948 erneuerte diese Ansicht und forderte, dass sich alle Staaten verpflichten, jeglichen Rückgriff auf diese „ungerichtete Waffen“ zum Zwecke der
Kriegführung zu vermeiden. Im Jahr 1952 forderte die Konferenz, dass die Staaten im Rahmen der allgemeinen Abrüstung sich für eine internationale Kontrolle und der
ausschließlichen Nutzung zu friedlichen Zwecken bekennen sollen. Die Rotkreuz-Konferenzen der Jahre 1957, 1965, 1969, 1977 und 1981 beschäftigten sich ebenfalls mit
diesem Thema.

Auch in Deutschland wurde zum Ende der 1980er Jahre vielfach über die Anwendung von Atomwaffen in bewaffneten Konflikten diskutiert. Gerade die Frage des (Atom-)
Waffeneinsatzes hat eine frühzeitige Ratifizierung der beiden Zusatzprotokolle aus dem Jahr 1977 in Deutschland verzögert. Die beiden Zusatzprotokolle wurden erst 1990 mit
einem sog. Nuklearvorbehalt ratifiziert (3). In diesem stellte die damalige Bundesregierung klar, dass die neuen Regelungen in den Zusatzprotokollen nur Anwendung auf
konventionelle Waffen finden und Atomwaffen damit ausschließt.

Im Jahr 1996 veröffentlichte der International Gerichtshof der Vereinten Nationen in einem Gutachten den Hinweis, dass das entsprechende Völkerrecht weder die Drohung
mit, noch den Einsatz von Atomwaffen, ausdrücklich erlauben. Dieses Gutachten veranlasste das IKRK erneut zum Thema Atomwaffen Stellung zu nehmen. Dabei stellte
der Präsident des IKRK vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen fest, wie unverständlich es seit, dass der Einsatz von Atomwaffen vereinbar mit den Regeln des
Humanitären Völkerrecht sein soll.

Die Argumentation des IKRK zielt bei der gesamten Diskussion vor allem auf folgende
Punkte ab:
Die Grundsätze und Regeln des Humanitären Völkerrechts, insbesondere
* die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen,
* die Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Waffen, sowie
* das Verbot des Einsatzes von Waffen, die unnötiges Leiden verursachen,
finden auch Anwendung auf Atomwaffen.

Forderungen
Auch der Delegiertenrat der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung hat erst kürzlich betont, dass das Rote Kreuz eine historische und wichtige Rolle bei den
Bemühungen zur Schaffung von Voraussetzungen für eine Welt ohne Atomwaffen hat. Der Delegiertenrat rief im November 2011 weiter dazu auf, dafür zu sorgen, dass diese
Waffen nicht wieder eingesetzt werden, unabhängig davon, ob ihr Einsatz rechtmäßig wäre oder nicht. Aufgefordert werden die Staaten alle geeigneten Maßnahmen zu
ergreifen, um das Risiko der Weiterverbreitung von Atomwaffen zu begrenzen und rechtlich verbindliche Abkommen zu verabschieden um zu einer vollständigen
Abschaffung von Atomwaffen zu kommen. Im Jahr 2013 wurde ein entsprechender Vierjahres-Aktionsplan verabschiedet.

Update
Der im Juli 2017 von einer UN-Konferenz angenommene Vertragstext des Atomwaffenverbotsvertraga enthält ein umfassendes Verbot von Atomwaffen und verbietet neben dem Einsatz insbesondere auch die Drohung mit dem Einsatz solcher Waffen sowie die Entwicklung, das Testen, die Herstellung und die Stationierung. Er ermöglicht es Staaten, die über Atomwaffen verfügen oder auf deren Staatsgebiet Atomwaffen eines anderen Staates stationiert sind, dem Vertrag beizutreten. Der Vertrag, der von 122 Staaten angenommen wurde (mit einer Gegenstimme der Niederlande und einer Enthaltung Singapurs), wird am 20. September 2017 zur Unterzeichnung freigegeben und wird 90 Tage nach der Ratifizierung von 50 Staaten in Kraft treten. Das DRK begrüße den Abschluss dieses Vetrages als „wegweisend“ insbesondere mit Blick auf die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts. Lesen Sie dazu auch die Stellungnahme des IKRK.

Literatur
* Marcel Junod, The Hiroshima disaster, IKRK, 2982
* IKRK, Nuclear Weapons, Faltblatt, 2011
* Francois Bugnion, The International Committee of the Red Cross and nuclear weapons: From Hiroshima to the dawn of the 21st century, International Review of theRed Cross, Nr. 859, September 2005, Seite 511 ff.

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