Definition der Aggression

Nach Resolution A/RES/3314 (XXIX) vom 14. Dezember 1974 wird die Definition der Aggression wie folgt ausgelegt:

Artikel 1
Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt.

un.org: Deutschsprachige Übersetzung der Res. 3314

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