Kriegsverbrechen & Menschenrechtsverletzungen

Der Deutsche Bundestag hat sich in erster Lesung mit einem Antrag der CDU/CSU und SPD zum Thema „Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben“ befasst.
Nach Außenminster Maas sind bereits einige erfolgreiche Schritte zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes und der Internationalen Strafgerichtsbarkeit erreicht worden. Der Antrag zielt auf eine Weiterentwicklung des Erreichten. Er wurde zur Weiterberatung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

bundestag.de: Antrag CDU/CSU und SPD (Drucksache 19/23702)

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