Einsatz von Drohnen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag vom 24. April 2012 auf, zu prüfen, ob der Einsatz von Drohnen, mit Artikel 36 des Zusatzprotokolls der Genfer Konvention in Einklang steht. Die Fraktion verweist darauf, dass die Kriegsführung gemäß des Völkerrechts bestimmten Regeln unterliegt. So sei generell der Schutz der Bevölkerung, das Unterscheidungsgebot und das Verhältnismäßigkeitsgebot zu berücksichtigen. Es müsse geklärt werden, was dies für den Einsatz unbemannter Systeme bedeutet. Die Risiken eines Einsatzes von Drohnen seien bislang nur unzureichend untersucht.

Grundlage dieses Antrages ist u. a. auch ein Bericht des Büro für Technikfolgenabschätzung < BT-Drucksache 17/6904 >

Das Thema „Drohnen“ war auch bereits Thema im Themenheft „„Nicht-bemannte Waffensysteme und Humanitäres Völkerrecht“ der Informationsschriften Humanitäres Völkerrecht (Heft 2/2011).

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