160 Jahre Rotes Kreuz Oldenburg

Am 2. Januar 1864 traf sich der hiesiege Schützenverein, die „Oldenburger Schützen von 1816“, und gründete den „Verein zur Verpflegung verwundeter Krieger auf dem Schlechtfelde“, dem Vorläufer des Roten Kreuzes hier in Oldenburg.
Die Oldenburgischer Zeitung berichteten damals wie folgt:

„Oldenburg, 3. Januar.
In einer gestern Abend abgehaltenen Generalversammlung hat der hiesige Schützenverein eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, welche bei dem Ernste unserer Zeit gewiß die öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung in hohem Grade verdienen und uns bezeugen, wie ein mannhafter, thatkräftiger Geist sich auch bei unseren Schützen Bahn bricht, und den Verein auf edlen patriotischen Grundlagen erstarken läßt. […] Das wichtigste und erfreulichste Resultat erzielte jedoch die Generalversammlung in ihrem einstimmigen Beschlusse, den Anlaß zur Begründung eines
Vereins zur Verpflegung verwundeter Krieger auf dem Schlechtfelde zu geben, zu dessen Mitgliedern sich vorerst die Versammelten betrachteten, mit dem Wunsche, daß sich die Betheiligung auf größere Kreise im ganzen deutschen Vaterlande erstrecken möge. Von Seiten des Vorsitzenden wurde in erhebender Weise darauf hingewiesen, daß wir nicht erst dann, wenn von den zerschmetterten Gliedern unserer Krieger, wenn von Verwundeten, die heimathsfern von brennendem Duft gequält, ohne Verband daliegen, die niederschlagende Kunde zu uns dringt, und zur Thätigkeit entschließen müssen, sondern daß wir zeitig unsere Hülfe bereit haben. Die traurige Wahrheit, daß die hülflose Lage und die Schrecknisse des Verlassenseins mehr Opfer an Menschenleben herbeiführt, als die Kugeln des Feindes, müsse zu sofortigem Handeln treiben.
Die Satzungen des Vereins dürften folgende sein:
„§ 1. Der Verein hat die Aufgabe, zu Kriegszeiten mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln bei dem Gesundheitsdienste der Heere Hülfe zu leisten.
§ 2. Der Verein setzt sich mit der Staatsregierung in Verbindung, damit seine Dienstanerbietung vorkommenden Falls Annahme findet, und bittet um Mittheilung Seitens dieser um alles dasjenige, was seine Zwecke zu fördern im Stande ist.
§ 3. Der Verein sucht sofort die Mittel zur Durchführung seines Zweckes herbeizuschaffen und in angemessen erscheinender Weise in Bereitschaft zu halten, insbesondere durch Anschaffung von Verbandmitteln, Ausbildung von Krankenwärtern und Trägern von Blessirten.
§ 4. Auf Verlangen oder mit Genehmigung der Militärbehörde sendet der Verein freiwillige Krankenwärter auf das Schlachtfeld. Dieselben stellen sich unter die Leitung der Militärärzte.
§ 5. Der Vorstand des Vereins besteht aus 5 Personen, von welchen wenigstens eine ein Arzt sein muß, die sich im Behinderungsfalle durch einen andern Arzt vertreten lassen kann. Die übrigen 4 Personen bestehen zur Hälfte aus Männern, zur Hälfte aus Frauen. Der Vorstand hat für den Verein alle dem Zwecke entsprechende Schritte vorzunehmen, verwaltet das Vereinsvermögen und verfügt über dasselbe unbedingt zu Vereinszwecken. Auch kann er, wenn er es angemessen findet, mit anderen Vereinen in Verbindung treten. Seine Beschlüsse faßt er nach einfacher Stimmenmehrheit der in seiner Versammlung Erschienenen. Er erwählt aus seiner Mitte einen Rechnungsführer, welcher der Generalversammlung alle zwei Jahre vom 1. Januar 1865 an gerechnet, Rechnung abzulegen hat.
§ 6. Der Generalversammlung steht die Decision der Rechnung in ihr angemessen erscheinender Weise zu, wenn der von ihr durch einfache Stimmenmehrheit gewählte Rechnungsführer und der Rechnungsleger sich nicht einig sind. Sie ertheilt auch dem Rechnungsleger die Rechnungsentlastung.
§ 7. Durch Zeichnung eines jährlichen Beitrags von 10 gs. wird der Recht der Mitgliedschaft für das Rechnungsjahr, in welchem der Beitrag geleistet ist, erworben. Das erste Rechnungsjahr beginnt mit dem 1. Januar 1864.
§ 8. Veränderungen und Zusätze zu den Satzungen des Vereins werden durch einfache Stimmenmehrheit in der durch die Oldenb. Anzeigen zu berufenden Generalversammlung gefaßt. Wenn 20 Mitglieder des
Vereins dieserhalb eine Generalversammlung beantragen, so ist diesem Antrage vom Vorstande nachzukommen.“

Hoffen wir, daß in den weitesten Kreisen der patriotische Vorgang unseres Schützenvereins Anklang und Betheiligung findet, was dem Vernehmen nach schon von vielen Seiten der Fall ist. Es ist schon einmal auch von Oldenburg aus, wenn auch in beschränkterer Weise, für die Unglücklichen auf den amerikanischen Schlachtfeldern gewirkt, wie viel mehr hat die That der Humanität bei den bevorstehenden Kämpfen unsers eigenen Volkes auf die öffentliche Sympathie zu zählen!“

Oldenburger Zeitung, Nr. 4, 6. Januar 1864

Dieser Beitrag wurde unter Rotes Kreuz veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.