Das Verwaltungsgericht Köln hat im November festgestellt (noch nicht rechtskräftig), daß die Übergabe eines Piraten an kenianische Behörden rechtswidrig war, da dort damals erkennbar keine menschenrechtlichen Mindesstandards eingehalten waren.
Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Köln | LTO.de: Strafverfolgung von Piraten
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