HealthCare in Danger

Deutschland und Frankreich wollen den Schutz von Helfern in bewaffneten Konflikten stärken

Am 1. April 2019 übernahm Deutschland den Vorsitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Im Rahmen eines sogenannten Arria-Treffens (das ist ein informelles Forum für Mitgliedsstaaten der UN und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen), betonte Bundesaußenminister Maas in einer Rede, dass ein schneller und ungehinderter Zugang für humanitäre Organisationen die unabdingbare Voraussetzung für humanitäre Hilfe ist.

Deutschland und Frankreich kündigten für ihre Amtszeiten als Vorsitzende des Sicherheitsrates einen „Call to Action“ an. Sie erklärten weiterhin, dass sie gemeinsam mit weiteren Staaten in den kommenden Monaten konkrete Maßnahmen und Empfehlungen erarbeiten werden, um den Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und Helfer durch eine Stärkung des Humanitären Völkerrechts zu erhöhen. Als mögliche Maßnahmen wurde eine vertiefende Verbreitungsarbeit über das Humanitäre Völkerrecht angekündigt oder der Ausbau des Dialogs zwischen Experten zu humanitärer Hilfe und politischen Beteiligten angeregt, um rechtliche Unklarheiten und Widersprüche zu beseitigen. In seiner Rede verwies Maas mehrfach auf die Taten von Henry Dunant, dem Gründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, und schloss seine Rede mit den Worten „auch 150 Jahre nach Henry Dunant dürfen wir nicht nachlassen, für ihren Schutz [der Helfer] zu kämpfen. Und ich verspreche: das werden wir auch nicht.“

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes stehen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, der Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen und zahlreiche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bei der Umsetzung dieser Initiative an der Seite Deutschlands und Frankreichs.

IKRK-Präsident Maurer betonte in seiner Erklärung, dass in den heutigen Kriegen eine Vielzahl von Streitkräften, Spezialeinheiten, bewaffneten Gruppen, terroristischen Gruppen und kriminellen Banden kämpfen – direkt oder in Vertretung, offen oder geheim und dass dort, wo keine politischen Lösungen gefunden werden, sich die Konflikte immer weiter verlängern. Er betonte, dass das IKRK „auch eine veränderte Wahrnehmung des humanitären Völkerrechts und der Schutzarbeit [feststellt]. Das humanitäre Völkerrecht, beruht nicht auf Gegenseitigkeit. Sie gilt auch dann, wenn ein Gegner nicht nachkommt.“ Die Staaten bat er, ihre „eigenen Truppen und die Truppen Ihrer Partner auszubilden und anzuweisen, damit sie das [Humanitäre Völker-]Recht kennen und einhalten können; dass Sie mit geeigneten Strukturen, Prozessen und Mechanismen bei Kampfeinsätzen, an denen Sie und Ihre Partner beteiligt sind, überprüfen und beaufsichtigen; und dass Sie Rechenschaftsmechanismen einrichten, die die Einhaltung des Gesetzes gewährleisten.“

Dies sind allesamt keine neuen Forderungen, aber zusammen mit der Initiative Deutschlands und Frankreichs ein weiter Schritt in Richtung einer verbesserten Einhaltung des Humanitären Völkerrechts durch staatliche und nicht-staatliche Akteure in bewaffneten Konflikten.

Internet:
# Humanitäre Helfer schützen: Deutschland und Frankreich im Sicherheitsrat der UN
# Statement Außenminister Maas anlässlich des Arria-Treffens
# ICRC president to UN Security Council: Space for impartial humanitarian action under threat

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