Karadzic-Urteil

Der Strafgerichtshof für Jugoslawien hat am 24. März 2016 Radovan Karadžinć u.a. wegen Völkermord, Verfolgung, Ausrottung, Mord, Deportation, unmenschliche Handlungen (Zwangsumsiedlung), Terror, ungesetzliche Angriffe auf Zivilisten und Geiselnahme im Gebiet von Srebrenica (1995) für schuldig befunden. Er wurde von der Anklage des Völkermords in anderen Gemeinden in Bosnien und Herzegowina (1992) freigesprochen. Die Haftstrafe wurde auf 40 Jahre festgelegt.

Dieser Prozess begann am 26. Oktober 2009 und dauerte insgesamt 498 Tage, in denen 11.500 Beweismittel vorgelegt wurden. Die Strafkammer hörte insgesamt 586 Zeugenaussagen, von denen 337 Zeugen von der Anklage, 248 durch die Verteidigung und 1 durch die Strafkammer selbst benannt wurden.

tagesschau.de: Karadzic wegen Völkermordes verurteilt
icty.org: Tribunal convicts Radovan Karadžić for crimes in Bosnia and Herzegovina

Dieser Beitrag wurde unter Hum. Völkerrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.