Shakespeares ,,Heinrich V.“ und das Recht des Krieges

Claus Kreß, Direktor des Institute for International Peace and Security Law an der Universität Köln, hat in einem Beitrag in der Dezember-Ausgabe der Juristen-Zeitung über die Beziehungen zwischen Shakespeares Heinrich V und dem „Recht des Krieges“ geschrieben.
Mal eine andere Annäherung an das Völkerrecht und zu den Vorstellungen des Völkerrechts um das Jahr 1600.
„Für den Völkerrechtler ist das Historiendrama „Heinrich V.“ Shakespeares wohl ergiebigstes Stück. Das Stück erinnert nicht nur auf „dramatische“ Weise daran, dass der Versuch, die große Frage von Krieg und Frieden auch im Licht des Rechts zu bedenken, eine lange und ehrwürdige Tradition hat, sondern Shakespeare stellt in diesem Werk Fragen, die auch heute noch auf dem Gebiet des Völkerrechts der Friedenssicherung „brennende“ Bedeutung beanspruchen. So darf zum 450. Geburtstag des Meisters festgehalten werden, dass auch Anfragen an das Völkerrecht zu Krieg und Frieden ein nachlebender Teil des Shakespeare’schen Universums sind.“ (Verlagsmeldung)

Der Beitrag ist abgedruckt in der JuristenZeitung, 69. Jahrgang, Heft 23, Dezember 2014, Seiten 1121–1172

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