In zwei Artikeln beschreibt Der Spiegel den Weg des Völkerstrafrechts von Nürnberg (Internationaler Militärsgerichtshof) nach Den Haag (ständiger Völkerstrafgerichtshof).
Der Spiegel: Nr. 40/1.10.2016
In zwei Artikeln beschreibt Der Spiegel den Weg des Völkerstrafrechts von Nürnberg (Internationaler Militärsgerichtshof) nach Den Haag (ständiger Völkerstrafgerichtshof).
Der Spiegel: Nr. 40/1.10.2016
Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzansprüche von Hinterbliebenen des Luftangriffs in Kundus mit der Begründung zurückgewiesen, dass das deutsche Amtshaftungsrecht nicht auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar sei. Auch hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes weder die Aufstellung deutscher Streitkräfte, noch deren Beteiligung an Kampfhandlungen im Ausland im Blick gehabt. Zudem sei die damals in Kunduz getroffenen militärische Entscheidung völkerrechtlich zulässig gewesen.
bundesgerichtshof.de: Pressemitteilung 176/16
juris.bundesgerichtshof.de: Entscheidung im Wortlaut
lto.de: Staatshaftungsrecht gilt nicht für die Bundeswehr
schmid-ol.de: Staatshaftung
Vor einem Jahr wurde das erste Urteil auf Grundlage des deutschen Völkerstrafgesetzbuches in Stuttgart gefällt. Welche Auswirkungen dies auf die Politik, die damaligen Zeugen und die zukünftige Arbeit der Generalbundesanwaltschaft hat, berichtet die TAZ.
taz.de: Die ignorierten Zeugen
Erstmals hat der Internationale Strafgerichtshof eine 9jährige Haftstrafe wegen Kriegsverbrechen für die Zerstörung von Weltkulturerbe im Jahr 2012 in Mali verhängt.
tagesschau.de: Lange Haft für Zerstörung von Weltkulturerbe
icc-cpi.int: ICC Trial Chamber VIII declares Mr Al Mahdi guilty of the war crime of attacking historic and religious buildings in Timbuktu and sentences him to nine years’ imprisonment
icc-cpi.int: Al Mahdi Case
Wird der Angriff auf den Hilfskonvoi der UNO und des Roten Kreuzes ein juristisches Nachspiel haben?
Wohl kaum, mein Tobias Ackermann vom IFHV in der Süddeuschen Zeitung.
sueddeutsche.de: Schutzlos unterm Halbmond
Krieg galt lange als selbstverständliches Mittel zur Durchsetzung außenpolitischer Interessen. Erst ab dem 19. Jahrhundert wurden internationale Konventionen geschlossen, um kriegerische Auseinandersetzungen einzuhegen. Im Lichte des Wandels des Kriegsgeschehens wurde das humanitäre Völkerrecht angepasst und erweitert. Auch heute stehen zentrale völkerrechtliche Kategorien auf dem Prüfstand. (Text bpb.de)