Krieg galt lange als selbstverständliches Mittel zur Durchsetzung außenpolitischer Interessen. Erst ab dem 19. Jahrhundert wurden internationale Konventionen geschlossen, um kriegerische Auseinandersetzungen einzuhegen. Im Lichte des Wandels des Kriegsgeschehens wurde das humanitäre Völkerrecht angepasst und erweitert. Auch heute stehen zentrale völkerrechtliche Kategorien auf dem Prüfstand. (Text bpb.de)
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