Aus völkerrechtlicher Sicht steht dem Einsatz von Drohnen, die die Bundeswehr wohl demnächst beschaffen wird, nichts entgegen – ein generelles Waffenverbot für Drohnen gibt es nicht. Aber bei einem Einsatz von Drohnen müssen natürlich die humanitär-völkerrechtlichen Regeln beachtet werden.
Deutschlands Drohnenpläne aus völkerrechtlicher Sicht : Ein BOFAX des IFHV.
Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (Oktober 2012)
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