Wie vorherzusehen war, lehne das Landgricht Bonn Schadensersatzforderungen von Opfer des Kunduz-Angriffes der Bundeswehr nunmehr ab; nach Angaben von tagesschau.de sah der Richter keine Verletzung des Humanitären Völkerrechts gegeben und auch eine Schadensersatzpflicht des Staates konnte nicht ausgemacht werden.
Zu meinem Vorbericht zum Prozessauftakt siehe: Schadensersatz
lg-bonn.nrw.de: Kein Schadensersatz für zivile Opfer des NATO-Luftangriffs in Kundus/Afghanistan
tagesschau.de: Urteil: Kein Schdensersatz für Hinterbliebene
spiegel.de: Prozess in Bonn: Gericht weist Klage von Kunduz-Opfern ab
lto.de: „Wir dürfen uns nicht an Gefühle halten“
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