Mindeststandard 23 – Finanzielle Rückerstattungen
Ehrenamtliche sind insbesondere folgende Personengruppen:
• Freiwillige und ehrenamtlich Tätige, die sich ohne jegliche finanzielle Rückerstattung im
DRK engagieren und teilweise sogar ihre eigenen Ressourcen – auch finanzieller Art – mit
einbringen
• Freiwillige und ehrenamtlich Tätige, die eine direkte Erstattung von Auslagen oder nur
eine angemessene Pauschale für ihren Sachaufwand erhalten.
Quelle: Mindeststandards zur Förderung des Ehrenamtes und hauptamtlicher Unterstützungsstrukturen
Mindeststandard 23 für die Arbeit mit Ehrenamtlichen im DRK wurde durch den Präsidialrat
gem. § 16.3 DRK-Satzung am 15.09.2016 und durch das DRK-Präsidium am 12.10.2016
beschlossen.
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