Weitere Änderung des DRK-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat erneut einer Änderung des DRK-Gesetzes zugestimmt. Nach einem Gesetztentwurf der Bundesregierung soll damit die Berufsausbildung in den DRK-Schwesternschaften gestärkt werden. Insbesondere werden Mitwirkungsrechte von Auszubildenden in den an der Ausbildung beteiligten Kliniken o.ä. verbessert.

bundestag.de: Basisinformationen über den Vorgang
drk.de: DRK-Schwesternschaften bleiben Ausbildungsträger
rotkreuzschwestern.de: Rotkreuzschwesternschaften bleiben Ausbildungsträger

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