Zur Zeitbestimmung

„§ 4 Gesetzliche Zeit
(1) Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter
Hinzufügung einer Stunde.
(2) Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die
mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden.“
Quelle: Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung
UND TROTZDEM KANN ICH MIR IMMER NOCH NICHT MERKEN, OB DIE UHREN VOR- ODER ZURÜCKGESTELLT WERDEN!

Als Hilfsmittel gilt: Im Frühling werden die Stühle VOR die Kneipe gestellt und im Herbst wieder ZURÜCK! Danke Birgit!

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