Vor dem Landgericht Bonn wird derzeit über den Schadensersatz für die Opfer des Luftangriffes von Kunduz (2009, Afghanistan) verhandelt. Es wurde Schadensersatz in Höhe von 3,3 Mio. Euro geltend gemacht.
<#> Prozess um Schadensersatz für Kunduz-Opfer (www.lto.de)
<#> Bericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de)
Zur Erinnerung: Im Jahr 2006 hatte der Bundesgerichtshof eine Schadensersatzklage von Opfern des (NATO-)Luftangriffes in Varvarin (ehem. Jugoslawien) abgelehnt, da weder Staatshaftungsrecht noch Humanitäres Völkerrecht zum Schadensersatz heranziehbar waren.
<#>Serben scheitern mit Klage gegen Deutschland (Spiegel.de)
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