Das Verwaltungsgericht Köln hat im November festgestellt (noch nicht rechtskräftig), daß die Übergabe eines Piraten an kenianische Behörden rechtswidrig war, da dort damals erkennbar keine menschenrechtlichen Mindesstandards eingehalten waren.
Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Köln | LTO.de: Strafverfolgung von Piraten
Kategorien
Suche
-
Neueste Beiträge