Piraten-Auslieferung an Kenia

Das Verwaltungsgericht Köln hat im November festgestellt (noch nicht rechtskräftig), daß die Übergabe eines „Piraten“ an kenianische Behörden rechtswidrig war, da dort damals erkennbar keine menschenrechtlichen Mindesstandards eingehalten waren.
Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Köln | LTO.de: Strafverfolgung von Piraten

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