Uniting for Peace

UNO-Resolution “Uniting for Peace“- Worum geht es?

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat bereits im Jahr 1950 entschieden, dass der Sicherheitsrat auch in dem sehr seltenen Fall von Uneinigkeit unter den fünf ständigen Mitgliedern („Veto“) stets handlungsfähig sein muss, wenn der Weltfrieden bedroht ist. Deshalb hat die Staatengemeinschaft am 3. November 1950 die Resolution ”Uniting for Peace“ verabschiedet. Diese sieht vor, dass auf Antrag von mindestens sieben Mitgliedern des Sicherheitsrats oder der Mehrheit der UNO-Mitgliedsstaaten die Generalversammlung innerhalb von 24 Stunden zu einer Notstands-Sondersitzung zusammentritt, um sich mit der Angelegenheit zu befassen. Die aktuelle Zusammenkunft ist erst die elfte ihrer Art in der Geschichte der Vereinten Nationen. (Quelle).

un.org: deutschsprachige Übersetzung der Uniting for Peace-Resolution der UN-Generalversammlung vom 3. Noveember 1950

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