Leugnung von Völkermord

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2022 einer Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt, das das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt. Der Bundestag folgt damit einer Richtlinie der Europäischen Union, die gegen Deutschland bereits eine Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte.

lto.de: Öff­ent­liche Ver­harm­lo­sung von Kriegs­ver­b­re­chen künftig strafbar

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